Alexandra-Sophia Stiftung e.V. Deutscher Opferschutzbund Djerba e.V. Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt Leben ohne Dich e.V.

 

 

Kontakt:

Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V.
Unter den Linden 39

10117 Berlin

Tel. 030 / 36 46 66 25

 

 

Überlebende von Kapitalverbrechen schließen sich zusammen.

Von "Opfern" erwartet man nichts. Zumindest nichts Brauchbares. Das sagt Bert Simon, Vorsitzender der Deutschen Allianz Kapitalverbrechen e.V. Bert Simon wurde am 4. August 2006 bei einem Mordanschlag mit zwei Waffen niedergestreckt. Die zweite Vorsitzende, eine staatlich anerkannte Erzieherin mit Doppelqualifikation und sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung, wurde von ihrem Mann mit 34 Messerstichen in Gegenwart ihrer Kinder lebensgefährlich verletzt und überlebte denkbar knapp. Wir entwickeln keine externen Konzepte um „Opfern zu helfen“ sondern wir finden intuitiv die richtigen Worte und die richtigen Lösungen, weil wir da waren wo frische Überlebende und Hinterbliebene nach einem Anschlag sind. Die dpa veröffentlichte unlängst den Beitrag „Aus dem Alltag einer Überlebenden" über sie.

 

Über die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V.

Die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V. gilt in Behördenkreisen als fachlich überaus versiert "Für manche viel zu versiert" lacht der Vorsitzende. Die Mängel, die die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V. anspricht sind den Behörden durchaus bekannt und auch in den Lösungen finden sich viele der Ideen, die die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V. in den letzten Monaten vorgeschlagen hat, wieder. So hat das Sozialministerium Niedersachsen bereits am 1. Oktober 2009 reagiert und unter der Leitung der Präsidentin Claudia Schröder eine "Taskforce" einrichten lassen, die sich um die Anträge von Überlebenden und Hinterbliebenen schwerer Verbrechen kümmern soll.

Die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V., der nicht nur einzelne Personen, sondern als Dachverband auch verschiedene Stiftungen und Vereine angehören, ist die einzige unmittelbare Vertretung von Überlebenden und Hinterbliebenen in Deutschland und im Umfeld vieler Schwerverbrechen involviert. Unter ihren Mitgliedern finden sich Betroffene der Morde der RAF, der Anschläge der El-Qaida auf Djerba, auf das World Trade Center und anderer Ereignisse.

 

Strukturen für Deutschland schaffen.

Ergänzend zum Weissen Ring e.V., der in den vergangenen Jahren mehr als eine halbe Milliarde Euro eingenommen hat und der die Betroffenen in Deutschland kurz nach dem Verbrechen sieht, aber eine langfristige Betreuung der Betroffenen nicht leisten kann, engagiert sich die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V. besonders in der nachhaltigen Überwachung der Lebensverhältnisse schwer angeschlagener Familien. Dies ist nötig, da sich die Schäden eines Gewaltverbrechens erst Jahre später manifestieren. Gerade dann wenn die „Fälle“ nicht mehr spektakulär, sondern alt, und die Menschen nicht mehr traurig, sondern oft bitter und dadurch vereinsamt sind, wird Beistand notwendig.

Einen weiteren Schwerpunkt legt die Deutsche Allianz Kapitalverbrechen e.V. auf die Verbesserung der Versorgungsstrukturen in Deutschland. In enger Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) wurden beispielsweise die Strukturen für rund 30 Millionen Bundesbürger so verbessert, sodass im Falle eines Tötungsdeliktes Hilfe unter Beachtung aller Gesetze trotzdem unverzüglich geleistet werden kann. Der LVR ist eine der modernsten Behörden Deutschlands, die sich um die Belange ihrer Kunden kümmert und den Mut gefunden hat, die Kunden in die Arbeitsabläufe einzubeziehen und die gleichzeitig ein professionelles Qualitätsmanagement eingeführt und die Abläufe neu organisiert und gestrafft hat.

Auch auf bundesweiter Ebene haben Bemühungen der Überlebenden bereits zu nachhaltigen Verbesserungen geführt: Chemie-Ingenieur Michael Esper, Vorsitzender des Deutschen Opferschutzbund Djerba e.V. und Gründungsmitglied der Deutschen Allianz Kapitalverbrechen e.V., ist ein Überlebender des Anschlages auf die Synagoge auf Djerba, dem Terroranschlag mit den meisten deutschen Toten. Er hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe die Koordinationsstelle entwickelt aus der das Programm NOAH (Nachsorge Opfer- und Angehörigen-Hilfe) hervor ging, Strukturen, die heute bei jedem Terroranschlag und Naturkatastrophen im Ausland greifen und auch beim Weihnachtstsunami 2004 Struktur und Halt in eine unhaltbare Situation gebracht haben.

Dem Mitglied der Deutschen Allianz Kapitalverbrechen, Michael Esper, ist ebenfalls in großen Teilen die Vorlage zuzuschreiben, die zur Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes und den Fall des sog. Territorialprinzips am 22. April 2009 durch den Bundestag führte.

 

 

 


 

 

 

Was in Deutschland nicht stimmt?

Am Anfang steht die Tat:

Ein Bekannter dringt in Ihre Wohnung ein. Weil er Ihnen nicht gut gesonnen ist, werden Sie am Ende niedergestochen und liegen nun am Boden in Ihrem Wohnzimmer. Sie verlieren erschreckend schnell an Blut. Die Einsatzkräfte kommen. Sie werden erstversorgt und dem mutmaßlichen Täter werden seine Rechte vorgelesen. Danach kommt der mutmaßliche Täter zu einem Untersuchungsrichter, der über seine Haft entscheidet. Dann wird er einem Arzt vorgestellt, der ihn auf Haftfähigkeit untersucht. Oft wird noch ein Psychologe hinzugezogen, der Suizidität ausschliessen und Beruhigungsmittel geben soll. In der U-Haft angekommen gibt es erst einmal ein gutes Abendessen („ Kaffee oder Tee?“), weil es 18.00 Uhr ist und der mutmaßliche Täter einen Rechtsanspruch darauf hat.

Während also der mutmaßliche Täter nun seine Rechtslage kennt, von einem Richter gesehen und angehört und von einem Arzt und meistens auch noch einem Psychologen untersucht wurde und gerade zu Abend isst und danach seinen oder einen Rechtsanwalt anruft, liegen Sie bei Ihrer Notoperation im OP und Ihre Familie hockt auf dem Boden und moppt Ihr Blut auf, denn es kommt keine Tatortreinigung. Die Tatorte reinigen in Deutschland die Überlebenden und Hinterbliebenen selbst.



Und nun beginnt ein Glücksspiel:

Wenn Sie wieder einen klaren Gedanken fassen können, dann stoßen Sie - wenn Sie zu einer kleinen Gruppe Glücklicher gehören - aus Zufall auf das Opferentschädigungsgesetz (OEG), meistens über die guten, ehrenamtlichen Mitarbeiter des „Weissen Ring“. Die meisten stossen allerdings nicht drauf und nehmen ihre Ansprüche folglich nicht wahr.

Klare Verfahren wie die Überlebenden und Hinterbliebenen von Verbrechen informiert werden sollen, die fehlen und so stellen nur ca. 10 % der Betroffenen in Deutschland einen Antrag. Hier sind diejenigen, die bildungsnah sind und sich gut artikulieren können, natürlich im Vorteil. Das ist die erste Weggabelung, die Sie hoffentlich richtig eingeschlagen haben.

Wenn Sie keinen OEG Antrag stellen und sie nicht arbeiten können, dann endet das Krankentagegeld Ihrer Kasse nach sechs Wochen. Danach beziehen Sie, wenn Sie auch weiterhin krank sind, 12 - 18 Monate lang ALG 1(SGB III), danach landen Sie in der Sozialhilfe. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Besitz und ggf. den Besitz Ihrer Familie anzeigen und Teile davon in die Leistungen einbringen, Dinge wie private Lebensversicherungen, Aktienportfolio, Vermögen, Immobilien… all das kann und wird nun verwertet werden "wenn es zumutbar" ist.



Richtiger Weg eingeschlagen? Gut, aber der ist steinig!

Wenn Sie den richtigen Weg eingeschlagen haben und zufällig einen OEG Antrag stellen konnten, dann kann es sein, dass Sie vor Vermögensschäden geschützt werden - wenn der Antrag zügig entschieden wird. Dann nämlich haben Sie Anspruch auf Versorgungskrankengeld, wenn das Krankentagegeld der Krankenversicherung abläuft. Das Versorgungskrankengeld beträgt nach § 16 BVG (1) "80 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Entgelts (Regelentgelt) und darf das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen". Davon könnten Sie grundsätzlich leben.

Davon können Sie aber deshalb nicht leben, da Ihr Antrag nicht schnell bearbeitet wird, da die Mitarbeiter auf dem Versorgungsamt Ihren Antrag erst einmal sechs Monate ruhen lassen werden um § 30 Abs. 1 BVG „umzusetzen“. Da steht: „Vorübergehende Gesundheitsstörungen sind nicht zu berücksichtigen. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu sechs Monaten“. Das bedeutet, dass man nun diese sechs Monate abwarten wird. Um auf der sicheren Seite zu sein.

Das ist Zeit, die Sie nutzen sollten, denn Sie müssen sich nun mit Ihrer Rechtslage vertraut machen. Der OEG-Antrag ist Grundlage für einen Anspruch auf Heil- und Krankenbehandlung, Versorgungsleistungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge was wiederum im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt ist. Das sind etwa 1240 Seiten Gesetzestext. Wie das wussten Sie nicht? Sollten Sie aber! Die Sache ist todernst. Sie müssen Ihre Rechte kennen! Wenn Sie keine Anträge stellen, dann kann Ihnen auch keine Hilfe zu teil werden!



Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) - welches Sie kennen müssen! - sieht als Hilfen vor:

* Heil- und Krankenbehandlung
* Versorgung mit Hilfsmitteln
* Versorgungskrankengeld
* Beschädigtenrente und Pflegezulage
* Hinterbliebenenrente
* Bestattungsgeld und Sterbegeld
* Individuelle Leistungen der Kriegsopferfürsorge, z.B.
* zur Teilhabe am Arbeitsleben
* ergänzende Krankenhilfe zur Heil- und Krankenbehandlung
* Hilfe zur Pflege
* Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
* Erziehungsbeihilfe
* Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
* Erholungshilfe
* Wohnungshilfe
* Hilfe in besonderen Lebenslagen



Das liest sich doch perfekt, oder? Problem: Diese Hilfen gibt es grundsätzlich nur auf Antrag. Es gilt: Kein Antrag, keine Hilfe!

Aber Sie können selbstverständlich erst einen Antrag auf diese Leistungen stellen, wenn Sie zumindest vorläufig als Geschädigter nach dem OEG anerkannt sind. Das ist der Antrag, der ja noch ruht während Ihnen die Gelder ausgehen. Erst wenn der positiv beschieden wurde haben Sie das Recht, von Ihrem Recht gebrauch zu machen.

Nach einem Jahr beginnen Sie sich zu wundern wieso Sie vom OEG immer noch nichts gehört haben und Sie noch nicht anerkannt sind. Machen Sie sich keine Sorgen: Ihr Antrag ist in den besten Händen und liegt, gut behütet, in einer Schublade. Sie sind nun ein „Einzelfall“, dem geholfen wird sobald er ans Licht kommen sollte.

Nach zwei Jahren heisst es nicht ungeduldig werden. Sie sind mittlerweile ein „Einzelfall“ und „emotional“ dazu. Für das Mittagessen Ihrer Familie sorgt mittlerweile die „Tafel“ und die Briefe zum Auto, das Sie geleast hatten und das die Firma längst wieder eingezogen hat, werden ruppiger. Nach wie vor schlafen Sie nur drei Stunden die Nacht. Sie dürfen sich sicher sein, dass die Versorgungsämter bemüht sind, bei Bekanntwerden Ihres Einzelfalles und aller anderen Einzelfälle sofort Abhilfe zu schaffen.